Erhalt der NIE - Spanischen Ausländernummer - Wie funktioniert es?

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Erhalt der NIE - Spanischen Ausländernummer - Details

Número de Identidad de Extranjero - NIE Nummer beantragen

Dies ist die eindeutige Ausländer-Identitätsnummer eines Ausländers, die die spanische Migrationsbehörde an Ausländer vergibt, mit denen die spanische Steuerbehörde und andere Dienststellen einen Ausländer für die Abgabe einer Steuererklärung in Spanien, für die Zahlung von Steuern usw. identifizieren.

Die NIE wird automatisch erteilt, wenn eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien erworben oder ein Studentenvisum für mehr als 180 Tage ausgestellt wird, oder wenn ein Visum aus wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Gründen ausgestellt wird.

Die NIE besteht aus 2 Buchstaben, einem am Anfang und einem am Ende der Zahl, und 7 Ziffern und kann z.B. wie folgt aussehen: A1234567-B
Die NIE wird von der spanischen Nationalpolizei (Policía Nacional) auf einem A4-Blatt ausgestellt, das den Vor- und Zunamen, das Geburtsdatum und den Geburtsort des Antragstellers enthält

Jede Tätigkeit in Spanien, die die Zahlung von Steuern als Nichtansässiger notwendig macht, erfordert einen Antrag auf eine NIE-Nummer und bedeutet nicht, dass der Antragsteller seinen steuerlichen Wohnsitz ändern muss. Nachstehend finden Sie eine Beispielliste mit Gründen, warum in Spanien eine NIE-Nummer erforderlich sein könnte:

  • Eröffnung eines Bankkontos in Spanien
  • Abschluss einer Versicherung in Spanien
  • Import, Kauf und Verkauf eines Autos in Spanien
  • Import, Kauf und Verkauf von Wasserfahrzeugen in Spanien
  • Arbeit in Spanien
  • Studium in Spanien
  • Empfang von Sozialleistungen in Spanien
  • Kauf und Verkauf von Immobilien in Spanien
  • Mieten einer Immobilie in Spanien
  • Anmeldung von Gas, Wasser, Strom, Internet, Telefon in Spanien
  • Antreten einer Erbschaft in Spanien
  • Gewährung oder Erhalt eines Darlehens in Spanien
  • Für die Anmeldung von Kindern in Schulen in Spanien
  • und so weiter

Wer braucht eine NIE-Nummer?

  • Jeder Ausländer, der nach Spanien zieht
  • Ausländer, die nicht in Spanien leben und beabsichtigen, hier Vermögenswerte zu erwerben, wie z.B. Autos, Wasserfahrzeuge, Immobilien, Anteile an Unternehmen usw.
  • Jeder Ausländer, der plant, in Spanien zu arbeiten, zu studieren oder ein Unternehmen zu gründen.
  • Zur Durchführung aller Rechtsgeschäfte im spanischen Rechtsraum

Wie beantragt man eine NIE-Nummer?

  • Außerhalb Spaniens persönlich oder in Form einer Vollmacht im spanischen Konsulat
  • In Spanien, persönlich bei der Einwanderungsbehörde (Oficina de Extranjería)
  • Durch einen bevollmächtigten Vertreter, wie zum Beispiel eine Anwaltskanzlei oder einen Agenten

Was ist erforderlich, um eine NIE-Nummer zu beantragen?

  • Ausländischer Reisepass
  • Ausgefüllter Fragebogen zum Erhalt der NIE
  • Entrichtung der Verwaltungsgebühren
  • Angabe des Grundes, warum die NIE benötigt wird

Fristen für die Einreichung einer NIE

Im Falle einer Registrierung der NIE direkt beim Migrationsdienst (Oficina de Extranjería) durch den Antragsteller selbst, kann die NIE einem EU-Bürger am selben Tag ausgestellt werden

Im Falle der Einreichung eines Antrags auf die Erteilung einer NIE durch einen bevollmächtigten Vertreter kann die Wartezeit bis zu 10 Tage ab dem Zeitpunkt der Einreichung der Dokumente betragen. 

In diesem Fall ist eine notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich, aus der klar hervorgeht, dass der Antragsteller dem Bevollmächtigten anvertraut, Dokumente für den Erhalt der NIE einzureichen.

Kosten für die Beantragung einer NIE in Spanien

Im Falle einer Beantragung der NIE direkt beim Migrationsdienst in Spanien oder beim Konsulat außerhalb Spaniens persönlich durch den Antragsteller, muss dieser nur die staatliche Gebühr von ca. €10,00 bezahlen
Wenn der Antragsteller einen Agenten mit der Beschaffung einer NIE in Spanien beauftragt, kann das Honorar des Agenten zwischen €75,00 und €250,00 liegen

Gültigkeitsdauer der NIE in Spanien

Vor 2016 ausgegebene NIE-Nummern hatten ein Ablaufdatum oder waren auf einen Zeitraum von 3 Monaten begrenzt. NIE-Nummern, die nach 2016 ausgegeben wurden, bleiben lebenslang gültig.

Das heißt, wenn ein ausländischer Bürger in Zukunft das Zertifikat erneuern oder eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien beantragen möchte, erhält er die gleiche NIE-Nummer.

Bei der Erneuerung des Zertifikats über die Erteilung einer NIE ist es notwendig, das Vorliegen des Umstandes, der zur Ausstellung des ersten Zertifikats geführt hat, erneut zu bestätigen. In einigen Regionen Spaniens wird die Bescheinigung nur in Ausnahmefällen erneuert.